Impressum-Generator
Erstelle dein Impressum in wenigen Minuten — nach aktueller Rechtslage (§ 5 DDG). Kostenlos, ohne Anmeldung, zum Kopieren und Herunterladen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Generator ist ein kostenloses Hilfsmittel und stellt keine Rechtsberatung dar. Das Ergebnis ist ein unverbindlicher Vorschlag ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Je nach Tätigkeit, Rechtsform und Einzelfall können weitere Angaben nötig sein. Lass dein Impressum im Zweifel von einem Anwalt prüfen.
Weitere Angaben (optional)
Impressum Angaben gemäß § 5 DDG Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bitte fülle mindestens Name, Anschrift und E-Mail aus, um das Impressum herunterzuladen.
In Minuten fertig
Formular ausfüllen, kopieren, fertig.
Aktuelle Rechtslage
§ 5 DDG statt veraltetem § 5 TMG.
100 % im Browser
Keine Anmeldung, keine Datenspeicherung.
Was muss ins Impressum?
Ein Impressum macht transparent, wer hinter einer Website steht. Nach § 5 DDG gehören für geschäftsmäßige Websites mindestens folgende Angaben hinein:
- Name bzw. vollständige Firmenbezeichnung inkl. Rechtsform
- Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
- Bei juristischen Personen: vertretungsberechtigte Person(en)
- Schnelle Kontaktaufnahme: E-Mail und in der Regel Telefonnummer
- Handelsregister und Registernummer (falls eingetragen)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG (falls vorhanden)
- Bei reglementierten Berufen: Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
- Bei Aufsicht: zuständige Aufsichtsbehörde
- Bei redaktionellen Inhalten: Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV
Unser Generator führt dich durch genau diese Punkte und blendet je nach Rechtsform die passenden Felder ein — so vergisst du keine Pflichtangabe.
§ 5 DDG statt § 5 TMG — was hat sich geändert?
Bis Mai 2024 war die Impressumspflicht im Telemediengesetz (TMG) geregelt — die berühmte Formulierung „Angaben gemäß § 5 TMG“. Am 14. Mai 2024 wurde das TMG durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst, das die EU-weite Digital Services Act-Verordnung in deutsches Recht überführt.
Die Pflichtangaben selbst sind inhaltlich weitgehend gleich geblieben — nur die Rechtsgrundlage hat sich geändert: Statt § 5 TMG heißt es jetzt korrekt „Angaben gemäß § 5 DDG“. Wer noch die alte Formulierung nutzt, hat zwar meist die richtigen Inhalte, aber einen veralteten Verweis — was bei einer Prüfung unschön aussieht. Unser Generator setzt automatisch die aktuelle Grundlage ein.
Ebenfalls überholt: der früher verpflichtende Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung. Diese Plattform wurde 2025 eingestellt. Wir verzichten deshalb auf den toten Link und nutzen die aktuelle Erklärung zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG.
Impressum, Datenschutz & Website — alles aus einer Hand
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